- unter 9 Jahren
Kinder, die das 9. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen in sehr begrenztem Umfang an der Fischereiausübung eines voll- jährigen Anglers beteiligt werden.
Ein Kind unter 9 Jahren kann keinen Erlaubnisschein oder Jugendfischereischein erhalten. Jedoch muss der erwachsene Angler, bei dem das Kind mitangelt, über einen gültigen Fischereischein und Erlaubnisschein für das Gewässer verfügen.
Das Kind unter 9 Jahren darf keine eigene Angel bei sich führen, aber die Angel des erwachsenen Anglers auswerfen und unter Aufsicht den Drill durchführen. Es darf keinesfalls einen lebenden Fisch abködern und diesen betäuben oder töten.
Der erwachsenen Angler, bei dem das Kind mitangelt, muss eine Person sein, die im vollem Umfang Autorität über das Kind besitzt. Sie muss jederzeit eingreifen können und darf sich nicht vom Angelplatz entfernen.
- Kinder bzw. Jugendliche zwischen 9 und 16 Jahren
Dem Jugendlichen kann durch die Fischereibehörde ein Jugend- fischereischein ohne Fischerei- scheinprüfung erteilt werden. Er darf nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers angeln gehen, es sei denn, der Jugendliche ist seit mindestens einem Jahr Mitglied in einem Angelverein.
Das Kind bzw. der Jugendliche benötigt zum Angeln einen gültigen Erlaubnisschein. Die Aufsichts- person (volljähriger Fischereischein- inhaber) benötigt nur dann einen Erlaubnisschein, wenn sie selbst das Angeln ausübt.
Anträge für einen Jugendfischereischein gibt es hier.
- Jugendliche ab 14 Jahren
Mit Vollendung des 14. Lebensjahres kann ein Jugendlicher an der staatlichen Fischerei- scheinprüfung (als Sachkunde- nachweis) teilnehmen und nach bestandener Prüfung einen Fischereischein erhalten. Die Teilnahme an einem Vorbe- reitungslehrgang zur Prüfung kann entfallen, wenn der Jugendliche bereits seit 2 Jahren in einem Angelverein organisiert ist.
Unter der weiteren Voraussetzung eines gültigen Erlaubnisscheines oder einer sonstigen Nutzungsberechtigung für das jeweilige Angelgewässer kann er damit alleine ohne Aufsicht eines Erwachsenen angeln.
- Jugendliche ab 16 Jahren
Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr besteht Fischereischeinpflicht, so dass ein Jugendlicher auch unter Aufsicht eines erwachsenen Anglers nur noch angeln darf, wenn er selbst die Fischereischeinprüfung als Sachkundenachweis bestanden hat sowie im Besitz eines Erlaubnisscheines ist. Deshalb sollte rechtzeitig an die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang mit anschließender Fischereischein- prüfung gedacht werden.
Anträge für den sächsischen Fischereischein gibt es hier.
Oftmals führen Angelvereine Veranstaltungen durch, um Kindern und Jugendlichen das Hobby Angeln näher zu bringen, ihr Interesse zu wecken und sie gleichzeitig das Angeln selbst einmal ausprobieren zu lassen. Bei diesen Veranstaltungen entfällt für die Jugendlichen die Fischereischeinpflicht, da sie von sachkundigen Vertretern des Vereins beaufsichtigt werden. So bleiben auch die Belange des Tierschutzes gewahrt.
Der Vorbereitungslehrgang dauert 30 Unterrichtsstunden. Er beinhaltet einen theoretischen Teil und eine praktische Einweisung in den Gebrauch der Fanggeräte und in die Behandlung gefangener Fische.
Die Fischereischeinprüfung erstreckt sich auf folgende Sachgebiete, aus denen jeweils 12 Fragen von annähernd gleichem Schwierigkeitsgrad gestellt werden:
Prüfungstermine werden nach Bedarf durch die Prüfungsleiter in den jeweiligen Regionalverbänden bestimmt.
Vorstellung Projekt "Vereine online" (PDF/3,6 MB)
Anmeldeformular "Vereine online" (PDF/0,6 MB)
Broschüre "Mitteilungen der Fischereibehörde in Sachsen" (PDF/7 MB)
Broschüre "Angeln in Sachsen" (PDF/3 MB)
Broschüre "Angeln in 1000 Seen - der Gewässerfonds der Landesanglerverbände" (PDF/6 MB)
Broschüre "Leipziger Fischwelt" (PDF/5,3 MB)
Informationen für Gastangler (PDF/4,5 MB)
Erklärung Bootsbenutzung und BN-Regelung (PDF/0,4 MB)
"Invasive Krebse - Hinweise für Angler" (PDF/0,8 MB)
Ehrungs- und Auszeichnungsordnung (PDF/0,8 MB)
Invasive Krebsarten in Sachsen
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Glasaalbesatz an der Elbe
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Information der Fischereibehörde
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LVSA Gemeinschaftsangeln Einzel und Vereine "Feeder"
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LVSA Gemeinschaftsangeln "Pose" der Vereine
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LVSA Gemeinschaftsangeln Einzel "Pose"
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Landesverband Sächsischer Angler e. V.
Rennersdorfer Straße 1
01157
Dresden
+49 (0)351 4275115
info@landesanglerverband-sachsen.de