Libellen leben als Larven in Gewässern - artspezifisch in Quellbächen, Fließgewässern oder Stillgewässern. Einige der Arten sind an sehr spezifische Lebensraum-Bedingungen angepasst bzw. weisen unterschiedliche Strategien in ihrer Lebensweise auf.
Gemäß der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) sind alle heimischen Libellen-Arten besonders geschützt. Einige Arten sind aufgrund ihrer Seltenheit und besonderen Lebensraumansprüche europaweit gemäß der Europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) streng geschützt. Für die drei streng geschützten und in Sachsen gefährdeten Libellen-Arten aus der Gruppe der Moosjungfern hat der Freistaat Sachsen in den letzten Jahren Aktionspläne und Artenschutzkonzepte aufgestellt, um dem unzureichenden bzw. schlechten Erhaltungszustand der Populationen der betroffenen Arten entgegen zu wirken.
Im nachfolgenden Dokument von Dr. Hanno Voigt (nature concept) & Dr. Susanne Uhlemann (LfULG) sollen diese Arten in einem Steckbrief kurz vorgestellt werden und Hinweise zu ihrem Schutz gegeben werden.
Vorstellung Projekt "Vereine online" (PDF/3,6 MB)
Anmeldeformular "Vereine online" (PDF/0,6 MB)
Broschüre "Mitteilungen der Fischereibehörde in Sachsen" (PDF/7 MB)
Broschüre "Angeln in Sachsen" (PDF/3 MB)
Broschüre "Angeln in 1000 Seen - der Gewässerfonds der Landesanglerverbände" (PDF/6 MB)
Broschüre "Leipziger Fischwelt" (PDF/5,3 MB)
Informationen für Gastangler (PDF / 4,5 MB)
Erklärung Bootsbenutzung und BN-Regelung (PDF/0,4 MB)
Vereinfachte Genehmigungsverfahren für Anlagenbetreiber
21.01.2021
AVE-Information: Beantragung sächsischer Erlaubnisscheine 2021 für Mitglieder anderer Landesverbände
07.01.2021
CORONA-UNTERSTÜTZUNG
16.12.2020
Neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung seit 14. Dezember 2020
14.12.2020
30. Tag der Sachsen 2021 in Freital wird verschoben
07.12.2020
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