10.02.2021
Aus aktuellem Anlass, da derzeit vermehrt Angelvereine Gebührenbescheide über die Jahresgebühr für das Führen des Transparenzregisters erhalten, weisen wir nach rechtlicher Prüfung durch den LVSA e. V. darauf hin, dass diese Bescheide rechtmäßig sind. Allerdings ist vor betrügerischen "Trittbrettfahrern" zu warnen. Hierzu verweisen wir nochmals auf die Information des LVSA e. V. vom 02.10.2019, die unter folgendem Link eingesehen werden kann:
https://www.landesanglerverband-sachsen.de/index.php?modul=news&vid=244
Hintergrund:
Im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Geldwäsche wurde 2017 das Transparenzregister eingeführt. Die rechtliche Grundlage ist das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG).
Konkret wird hier eingetragen, wer der wirtschaftlich Berechtigte (bei einem e. V. in der Regel der Vorstand nach § 26 BGB). Es besteht keine Pflicht für den Verein, sich im Transparenzregister anzumelden (§ 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 GwG), da die Daten elektronisch im Vereinsregister abrufbar sind. Dafür erhebt allerdings nach § 24 Abs. 1 GWG die das Transparenzregister führende Stelle von Vereinen nach § 20 GWG für diese Eintragung Gebühren. Zuständige Stelle ist die Bundesanzeiger Verlag GmbH www.transparenzregister.de
Grundlage für die Gebühren des Transparenzregisters ist die Transparenzregistergebührenverordnung (TrGebV), die zum 08.01.2020 geändert wurde. Danach beträgt die Gebühr ab dem Jahr 2020 jährlich 4,80 Euro.
Befreiung von der Gebührenpflicht:
Nach § 4 TrGebV kann sich aber ein gemeinnütziger Verein auf Antrag ab dem Jahr 2020 von diesen Gebühren befreien lassen:
- die Gemeinnützigkeit ist dazu nachzuweisen (KSt-Freistellungsbescheid)
- der Antrag wirkt in dem Jahr, in dem er gestellt wurde und kann nicht rückwirkend gestellt werden. Außerdem gilt er für den Zeitraum, für den der steuerbegünstigte Zweck nachgewiesen wurde (entspricht dem Zeitraum auf dem Freistellungsbescheid).
Den Antrag kann der Verein nach aktuellem Stand derzeit nur über die Internetseite der Bundesanzeiger Verlag GmbH stellen (www.transparenzregister.de). Dazu ist es erforderlich, dass sich der Verein registriert und einloggt. Nach Durchführung der erweiterten Registrierung findet man unter "Meine Daten" das Formular "Antrag gem. § 24 Abs. 1 S. 2 GWG", welches ausgefüllt werden muss.
Weiterhin sind für den Upload folgende Unterlagen erforderlich:
- aktueller Vereinsregisterauszug mit Namen und Sitz des Vereins und unter Bezeichnung des aktuellen Vorstands mit Vertretungsbefugnis
- Nachweis der Identität der beantragenden Vorstandsmitglieder unter Vorlage einer Kopie eines gültigen amtlichen Ausweises mit Lichtbild (§ 4 Abs. 2 S. 3 TrGebV)
- Nachweis der Gemeinnützigkeit des Vereins (z.B. KSt-Freistellungsbescheid)
- Wenn der e.V. bereits einen Gebührenbescheid bekommen hat, bitte das Aktenzeichen angeben.
Vorstellung Projekt "Vereine online" (PDF/3,6 MB)
Anmeldeformular "Vereine online" (PDF/0,6 MB)
Broschüre "Mitteilungen der Fischereibehörde in Sachsen" (PDF/7 MB)
Broschüre "Angeln in Sachsen" (PDF/3 MB)
Broschüre "Angeln in 1000 Seen - der Gewässerfonds der Landesanglerverbände" (PDF/6 MB)
Broschüre "Leipziger Fischwelt" (PDF/5,3 MB)
Informationen für Gastangler (PDF/4,5 MB)
Erklärung Bootsbenutzung und BN-Regelung (PDF/0,4 MB)
"Invasive Krebse - Hinweise für Angler" (PDF/0,8 MB)
Ehrungs- und Auszeichnungsordnung (PDF/0,8 MB)
Sächsische Fischereiverordnung in Kraft getreten
01.06.2022
Glasaalbesatz an der Elbe
14.03.2022
Restsee Dreiweibern (D07-136) wieder zum Angeln freigegeben
07.02.2022
Restsee Dreiweibern (Gew.-Nr. D07-136) vorübergehend zum Angeln gesperrt
18.01.2022
Nachruf Bernd Gutkaes
13.12.2021
Angeln am Geierswalder See
10.12.2021
Landesverband Sächsischer Angler e. V.
Rennersdorfer Straße 1
01157
Dresden
+49 (0)351 4275115
info@landesanglerverband-sachsen.de