Um in Sachsen angeln gehen zu können, benötigt man einen:
1. gültigen Fischereischein
Personen mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen bedürfen eines Fischereischeines der Sächsischen Fischereibehörde. Wird der Hauptwohnsitz in den Freistaat Sachsen verlegt, bleiben die in anderen Bundesländern ausgestellten Fischereischeine im bisherigen Umfang gültig (§20 SächsFischG).
Von anderen Bundesländern für sächsische Bürger ausgestellte Fischereischeine (z. B. Fischereischein Sachsen-Anhalt mit sächsischer Adresse) sind in Sachsen nicht gültig! Ohne Prüfung ausgegebene Fischereischeine, wie bspw. der Friedfischfischereischein aus Brandenburg oder der Touristenfischereischein aus Mecklenburg-Vorpommern werden nicht anerkannt!
Abgelaufene Fischereischeine werden nur von der Fischereibehörde verlängert! Das Antragsformular zur Verlängerung oder Änderung des Fischereischeines kann hier heruntergeladen werden.
2. sowie einen gültigen Erlaubnisschein
Wer nicht selbst Inhaber oder Pächter eines Fischereirechtes ist, bedarf darüber hinaus immer auch einer privatrechtlichen Erlaubnis - dem Erlaubnisschein (Angelberechtigung) - um in einem fremden Gewässer angeln und Fische oder Fischnährtiere entnehmen zu dürfen. Der Fischausübungsberechtigte (bspw. die Regionalverbände bzw. dessen Vertreter) stellt dem Erlaubnisberechtigten einen Erlaubnisschein aus. Dieser hat den Erlaubnisschein bei der Ausübung der Fischerei bei sich zu führen und auf Verlangen der Fischereiaufsicht zur Einsichtnahme vorzuzeigen.
In Sachsen gibt es etwa 600 Anglervereine. Deren Mitglieder, die die Vorzüge des im Verein organisierten Angelns gern nutzen, sind auch zu satzungsgemäßen Aufgaben verpflichtet, wie z. B. Arbeitseinsätze (Säuberungs- oder Pflanzaktionen) am Gewässer. Der jährliche Mitgliedsbeitrag liegt bei ca. 100 €. Ausführlichere Informationen sind über unsere Regionalverbände erhältlich.
Weitere Informationen:
Jugend und Angeln
Vorbereitungslehrgänge zur Fischereischeinprüfung
Oftmals werden wir nach den alten DDR-Fischereischeinen des DAV gefragt. Diese Fischereischeine besitzen keine Gültigkeit mehr, eine Übertragung auf den sächsischen Fischereischein ist nicht möglich. Weitere Ausführungen sind in dieser Petition (PDF / 160 KB) einsehbar.
Ab sofort steht für Interessierte und Neueinsteiger unsere Broschüre "Angeln in Sachsen" zur Verfügung. Darin enthalten sind alle wichtigen Informationen zu folgenden Themen:
Broschüre "Angeln in Sachsen" (PDF / 3 MB)
Broschüre "Angeln in 1000 Seen - der Gewässerfonds der Landesverbände" (PDF / 6 MB)
1. Angeln in sächsischen Gewässern
Die Mitglieder der drei dem LVSA angeschlossenen Regionalverbände Anglerverband "Elbflorenz" Dresden e.V., Anglerverband Südsachsen Mulde/Elster e.V. und Anglerverband Leipzig e.V. können in allen von diesen Verbänden gepachteten Gewässern angeln, außer in Salmoniden- und Fischereipachtgewässern. Die ausgegebenen Erlaubnisscheine haben eine entsprechende Gültigkeit.
2. Angeln im Rahmen des Gewässerfonds für sächsische Mitglieder
Der LVSA hat bilaterale Verträge zur Nutzung des DAFV-Gewässerfonds mit folgenden Verbänden abgeschlossen:
Dadurch können die Mitglieder der sächsischen Verbände in allen von den oben aufgeführten Verbänden gepachteten Gewässer kostengünstig angeln gehen.
Die Vereinbarung zur gemeinsamen Beangelung der Verbandsgewässer im Rahmen des Gewässerfonds gilt nicht für Salmoniden- und Fischereipachtgewässer.
3. Regelungen für Mitglieder anderer Landesverbände
Für Mitglieder der oben aufgeführten Landesverbände wird der sächsische Erlaubnisschein in ihrer Landesgeschäftsstelle ausgegeben.
Ausnahmen:
Der LVSA hat mit dem LAV Brandenburg eine neue Vereinbarung für das Angeln im Rahmen des Gewässerfonds abgeschlossen.
Ab dem Jahr 2015 gibt es folgende Vereinbarungen:
Auszug aus "Der Märkische Angler", Ausgabe 2/2015
Fischereiabgabe in Brandenburg (PDF / 178 KB)
Adressen der Fischereibehörden in Brandenburg zur Zahlung der Fischereiabgabe
Informationsflyer: Allgemeine Bedingungen für die Sportfischerei in den Fanggebieten des Tschechischen Fischereiverbandes - Bereich Nordböhmen (PDF/2,2 MB)
Vorstellung Projekt "Vereine online" (PDF/3,6 MB)
Anmeldeformular "Vereine online" (PDF/0,6 MB)
Broschüre "Mitteilungen der Fischereibehörde in Sachsen" (PDF/7 MB)
Broschüre "Angeln in Sachsen" (PDF/3 MB)
Broschüre "Angeln in 1000 Seen - der Gewässerfonds der Landesanglerverbände" (PDF/6 MB)
Broschüre "Leipziger Fischwelt" (PDF/5,3 MB)
Informationen für Gastangler (PDF/4,5 MB)
Erklärung Bootsbenutzung und BN-Regelung (PDF/0,4 MB)
"Invasive Krebse - Hinweise für Angler" (PDF/0,8 MB)
Ehrungs- und Auszeichnungsordnung (PDF/0,8 MB)
Zeugenaufruf der Wasserschutzpolizei
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Sächsische Fischereiverordnung in Kraft getreten
01.06.2022
Landesverband Sächsischer Angler e. V.
Rennersdorfer Straße 1
01157
Dresden
+49 (0)351 4275115
info@landesanglerverband-sachsen.de