19.04.2020 15:37
Ab Montag, den 20.04.2020 tritt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in Kraft. Für die Ausübung des Angelns gibt es durch den Wegfall der Ausgangsbeschränkung nun keine Einschränkung bei der Wahl des Angelgewässers mehr. Weiterhin gilt jedoch die Kontaktbeschränkung.
Im § 2 der Verordnung heißt es:
(1) Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist ausschließlich alleine oder in Begleitung der Partnerin oder des Partners beziehungsweise mit Angehörigen des eigenen Hausstandes oder mit einer weiteren nicht im Hausstand lebenden Person oder zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts gestattet.
(2) Im öffentlichen Raum ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern außer zu den in Absatz 1 genannten Personen einzuhalten.
Wir bitten alle Angler, diese Regelung mit Hinblick auf ein generelles Infektionsrisiko einzuhalten. Zudem können die im Bußgeldkatalog festgelegten 150 Euro für unzulässige Gruppenbildung sicherlich anderweitig besser eingesetzt werden.
Wir wünschen weiterhin allen Anglern Gesundheit und viel Freude am Gewässer.
LINKS
Amtliche Bekanntmachung
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Vorstellung Projekt "Vereine online" (PDF/3,6 MB)
Anmeldeformular "Vereine online" (PDF/0,6 MB)
Broschüre "Mitteilungen der Fischereibehörde in Sachsen" (PDF/7 MB)
Broschüre "Angeln in Sachsen" (PDF/3 MB)
Broschüre "Angeln in 1000 Seen - der Gewässerfonds der Landesanglerverbände" (PDF/6 MB)
Broschüre "Leipziger Fischwelt" (PDF/5,3 MB)
Informationen für Gastangler (PDF / 4,5 MB)
Erklärung Bootsbenutzung und BN-Regelung (PDF/0,4 MB)
AVE-Information: Beantragung sächsischer Erlaubnisscheine 2021 für Mitglieder anderer Landesverbände
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Landesverband Sächsischer Angler e. V.
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